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Vom einstigen Hof Tenger sind kaum noch Reste alter Bausubstanz vorhanden. Er lag östlich der Ohligser Straße zwischen Sombers / Borsigstraße und Pütt (Hülsberg 2). Der bewirtschaftete Bauernhof wurde früher gleichzeitig als Schankwirtschaft betrieben (Gaststätte Haus Tenger). Heute stehen dort Neubauten auf alten Fundamenten, genutzt als Wohnhäuser und wiederum als Gaststätte. Auch die Umgebung hat sich verändert: Wo noch vor wenigen Jahren Felder und Wiesen waren, ist ein neues Wohngebiet entstanden.
Das Gut Tenger ist, wie Vollmar schreibt, schon früh in alten Urkunden erwähnt:
1410 wird im Register des Hühnerzinses für das Ritterhaus Horst in Hilden "Tzengers gut" genannt.
Am 24. Juni 1427 wird es bei der Übertragung von Steuerrechten der Burg Lüttelau bei Kettwig auf das Kloster Gräfrath erwähnt: "... eyn ortgen an des Tengers gude, schuyst an dye cruytzeick, tzienden..." ("...von einem Stück Land beim Gut Tenger, welches an die Kreuzeiche grenzt, den Zehnten...").
Um 1480 steht "Tenger" in der Liste der Kurmudsgüter des Hofesverbandes Haan,
1530 in einer ähnlichen Aufstellung als "Tengers Gutt".
Am 21. Oktober 1583 ist in einer Grundstücksurkunde der "Tengers Busch" erwähnt: "... im Kragh geheischen, schesend uf die Itter mit einer sidden, mit der ander langs den Stocker banden, mit einem heuft uf den Tengers busch, mit dem anderen uf Burbachsberg bant..."
Am 28. Oktober 1602 wurde im Zuge eines obergerichtlichen Prozesses der Haaner Adolff auf dem Tengher als 59. Zeuge verhört. Das Verhör begann mit Fragen zur Person. Es wurde protokolliert und ist bei Vollmar zitiert:
Frage: "Erstlich zu fragen, wie alt Zeuge sey?"
Antwort von Adolff auf dem Tengher: "Er sey seines Alters ungefehr 40 Jahr."
F: "Was Standes und Vermugens?"
A: "Sey weltlichen Standes, danke Godt vor Noturft." (d.h. er hat sein Auskommen).
F: "Wohe ehr wonhaftig und gesessen?"
A: "Er wohne hart beim Casparsbroch im Kirspel Haen." (= Kirchspiel Haan).
F: "Ob ehr im Ehestand lebe und was ehr sich ernere?" (= wovon er sich ernähre?).
Antwort: "Er lebe im Ehestand und erhalte sich seiner Guetter."
F: "Ob Zeug von Jugend auf sich fromblich und ehrlich gehalten habe?"
A: "Jae."
F: "Bey welchen Leuten Zeug erzogen sey und an was Ortern?"
A: "Er sey gebohren und erzogen im Kirspell Wald und vor 17 Jahren ins Kirspell Haen bestatt." (= in Haan verheiratet.)
F: "Ob Zeug in kayserlicher Acht oder gaistlichen Bann oder sonsten mit ainigen Lasten befleckt sey?"
A: "Nein".
In den Haaner Steuerlisten vom 16. Januar 1642 und vom Juni 1653 steht der Name Peter aufm Tenger, in der Liste von 1724 wird Engel auffm Tenger, Bawman, aufgeführt (Bawman = Bauer, Landwirt) mit folgendem Grundbesitz: 18 kölnische Morgen Ackerland, 2 Morgen Wiesen, 1 Morgen Haus, Hof und Garten und 4 Morgen Busch.
Engel vom Tenger aber konnte wohl nicht besonders gut rechnen, denn in der Addition stehen nicht 25 Morgen, sondern falsch 28 Morgen. Umgerechnet in preußische Morgen ergeben sich damit 8,89 Hektar anstelle von 7,94 Hektar. Tatsächlich wurde dann die Jahressteuer mit 7 Reichstalern und 76 Albus festgelegt und damit um etwa einen Taler zu hoch bezahlt. Für 1 Taler bekam man damals einen Scheffel oder Sümmer Roggen, das sind ca. 55 Liter.
Über die alten Flächenmaße
In der Huldigungsliste von 1731 sind Gort Tenger und sein Eydam Johan Deus, Beywohner, aufgeführt.
1715 ist in der topographischen Karte von Ploennies [links; nördlich von "i 20"] eine Hofanlage "Tenger" vermerkt; Wiebeking hat 1789 drei Gebäude für diese Anlage eingezeichnet.
1830 sind in der Haaner Einwohnerliste 9 Personen für Tenger angegeben. [Vollmar]
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