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Haan
Archiv Stöcker |
Pachtverträge 15.-19. Jh. |
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In Privatarchiven, eigenen Familiendokumenten und anderen Quellen fand Friedhelm Stöcker eine Reihe historisch interessanter Pachtverträge, die in den vergangenen Jahrhunderten im Gebiet von Haan und Umgebung abgeschlossen wurden. Sie geben Aufschluss über die Pflichten und Rechte der Beteiligten und zeigen, wie detailliert alle Pachtbedingungen - Pachtzins, Pachtdauer und besondere Auflagen - dokumentiert wurden.
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Pachtungen und Pachtverträge (15.-19. Jh.) von Friedhelm Stöcker
Im Mittelalter waren die Fürsten, Herzöge und Grafen sowie auch Kirchen die Grundeigentümer. Sie belohnten ihre Vasallen und Untertanen für besondere Verdienste mit Ländereien, welche sie ihnen als Lehen gegen eine bestimmte jährliche Last überließen. Diese Lehen waren z.T. erblich, d.h. sie blieben so lange in der Familie, wie Erben vorhanden waren. Andernfalls fielen sie an den Grundherrn zurück, der sie dann erneut vergab. Diese erblichen Lehen haben sich in manchen Familien z.T. auch in abgeänderter Form über Jahrhunderte hin erhalten.
Die älteste mir bekannte Verpachtung in Haan, ein Vertrag vom 7. Oktober 1508, ist dokumentiert in den Niederbergischen Beiträgen Nr. 35, S. 266. Bertram von Plettenberg, Erbschenk des Landes Berg, und seine Hausfrau Adryane von der Horst verpachten ihren "Hof vor der Kirchen zu Haan" dem von Jasper Burbach nachgelassenen Sohne, dessen künftiger Ehefrau und dem ersten Kinde, das diesem Ehepaar beschert sein wird (also drei Generationen und nicht länger) für eine Jahrespacht von 60 Malter Hafer Gerresheimer Maß, zu zahlen zu Martini (11. November) auf unserem Schloß zu Horst (Hilden).
Pachtvertrag über die Zwangsmühle im Dorf Hilden (1689) Ein sehr ausführlicher Pachtvertrag über die Zwangsmühle im Dorf Hilden aus dem Jahr 1689 ist in seinen einzelnen Punkten so interessant, daß ich diesen hier im heute verständlichen, vollen Wortlaut bringen möchte. Er ist veröffentlicht in "Agrargeschichtliche Quellen von Hilden und Umgebung II" [in Niederbergische Beiträge Nr. 36, S. 406 ff] und besagt, daß die Witwe Adelheid Clara Wilhelmine von Bottlenberg genannt Kessel geb. Neuhoff zum Kaspersbruch im Kirchspiel Wald ihre zu Hilden gelegene Zwangsmühle mit dem dazugehörigen Garten vom 1. Mai 1690 an auf 12 Jahre an den jetzt zu Scheid bei Wald wohnenden Rütger Flaskamp und dessen Hausfrau Jennecken Klink für eine Jahrespacht von 120 Reichstalern verpachtet. |
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"Zu wissen sei hiermit, daß heute, wie unten vermeldet, die hochgeborene Freifrau von Neuhoff, Wittib von Kessel zum Casperbruch ihre zu Hilden liegende Zwangsmühle mit dem Garten, so wie ihn der jetzige Müller gebraucht, an Rütger Flaskamp und seine Hausfrau Jennecken Klink, jetzt wohnhaft zum Scheidt, für 12 Jahre verpachtet, jedoch wenn es einem der beiden Vertragspartner nicht länger gefiele, so kann er halbjährlich die Pacht abbrechen mit zuvoriger halbjähriger Kündigung.
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Am 25. April 1689, also knapp vier Wochen später, nachdem die Lehnsmühle in Hilden der Freifrau Adelheid Clara Wilhelmine von Bottlenberg genannt Kessel zu Caspersbruch endgültig als Erbe zugefallen war, ist ein Schreiben verfaßt, nach dem die Mühle an Johann Burbach den Jüngeren für ein Jahr zu den Bedingungen des bisherigen Vertrages vom 20. März 1682 mit dem Vater Johann Burbach dem Älteren verpachtet ist, also von Mai 1689 bis Mai 1690. Es ist eine Überbrückung der Zeit bis zum Vertragsbeginn mit dem Rütger Flaskamp 1690. Gleichzeitig ist eine Aufstellung gemacht, was dem bisherigen Pächter Joh. Burbach sen. vorzuhalten ist. In den bisherigen Bedingungen war aufgeschrieben,
Diese Bedingungen hatte der bisherige Pächter wohl nicht eingehalten, denn es wird ihm vorgehalten, daß er |
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Die Gottschalksmühle an der Itter in Hilden (2005). Hier befand sich das verpachtete Mühlengut. |
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Leser-Kommentar zum Pachtvertrag über die Zwangsmühle im Dorf Hilden (1689), insbes. Ziffer 5:
"Gemeint ist ein Kerbholz. Beim Kerfholz (oder Kerbholz) handelt es sich regelmäßig um
Schuldnereinträge oder bei Kaufleuten auch um Verrechnungseinheiten. Je nach Vertragsinhalt bedeuteten die Kerben bestimmte Verpflichtungen oder Summen.
Damit alles mit rechten Dingen zuging, wurde für jede Partei ein Zeuge benannt (auch eine Amtsperson war möglich).
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Fischereigerechtsame am Itterbach (1696)
Sehr genaue Abmachungen enthält auch der folgende Pachtvertrag derselben Grundherren von Caspersbroich über Fischereigerechtsame am Itterbach. [Niederbergische Beiträge Nr.36, S.426]
Verpachtung des Erbgutes Überfeld (1700) Den Vertragsentwurf zur Verpachtung des Haaner Erbgutes Überfeld um 1700 fand ich original im Privatarchiv Thienhaus, ebenso einen Pachtvertrag von 1706 über das Erbgut in der Schmitten (Ablichtungen in meinem Besitz). Diese sind nicht leicht zu lesen und sprachlich "etwas schwierig" verfaßt. Darum gebe ich sie hier dem Inhalt nach verkürzt mit meinen Worten wieder. Bei diesem Entwurf fehlen Zeit- und Ortsangabe sowie Unterschriften. |
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Pacht- und Verpachtungscontract
Lütgen Butzmühlen und Johann Adolf Tenger als Vormünder der unmündigen Kinder der verstorbenen Eheleute Johann Butzmühlen und Catharina Margaretha Tenger als Verpächter und Hindrickus Muhnes und seine Ehefrau als Pächter schließen einen Pachtvertrag über das den Kindern gehörende Erbgut zu Überfelt für 8 Jahre.
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Verpachtung des Erbgutes in der Schmitten (1706)
Nun der Pachtvertrag vom 11. November 1706. Er wurde abgeschlossen zwischen dem ehrbaren und frommen Johann Bech und Ehefrau Angeneis Holthausen als Verpächter und den Eheleuten Jacob Schrick und Christina Breidenhaus als Pächter über das Erbgut "in der Schmitten" (untere Honschaft Haan). [Nicht gemeint ist also der Hof "in der Schmitten" an der Walder Straße.]
Weitere Pachtverträge (18. Jh.) Ein Vertrag aus dem Jahr 1734 zwischen den Eheleuten Johann Adolf Holthausen und Margaretha Boll, verwitwete Thienhaus einerseits und den Eheleuten Diedrich Müller und Sophia Öhmen andererseits über den sog. halben Thienhauser Berg enthält neben den üblichen Bedingungen eine Reihe von Auflagen zur Instandsetzung der wohl nicht allzu guten Gebäude und Einfriedungen. Außerdem muß der Pächter einen neuen Backofen bauen. Ein weiterer Vertrag aus dem Jahr 1734 betrifft das Erbgut "unten in der Schmitten" in der unteren Honschaft Haan, den die Wittib des Johann Wilhelm Thienhaus, Margaretha Boll, mit dem Wilhelm Schulder abschließt. Dasselbe Gut verpachten 1737 die nunmehr Eheleute Joh. Adolf Holthausen und Margaretha Boll an Peter Bäumer.
Etwa um 1740 pachtet der Johann Conrad Holthausen in der mittelsten Elp die Ländereien des Nachbarhofes Rasch-Elp (unser heutiger Hof) von Diederich Grund und Ehefrau Catharina Rasch. Die Urkunde (Ablichtung in meinem Besitz) ist wohl ein Vertragsentwurf und ist wegen starker Beschädigungen stellenweise nicht lesbar.
Zwei Verträge über den "Tüschen Elscheider Biett" (1744 und 1750)
Zwei weitere Verträge (1744 und 1750) betreffen den "Tüschen Elscheider Biett". Es ist das zwischen den größeren Höfen Oben- und Unten-Elscheid gelegene kleinere Hofgut Zwischen- oder auch Mittel-Elscheid.
Der 2. Vertrag, abgeschlossen am 28. September 1750 abgeschlossen, ist eine Verpachtung zur Halbscheid. Die Überschrift lautet: "Halbscheidt Bauungs Contract wegen Tüschen Elscheidt".
In dem genannten 2. Vertrag heißt es zu Beginn, daß der Joh. Conradt Holthausen und dessen Ehefrau dem Adolf Elscheidt und dessen Ehefrau das "Tüschen Elscheidter Guth" die Länderey zur Halbscheidt zu bauen verpachtet. Adolf Elscheid war der Nachbar auf dem Hof Oben-Elscheid und pachtete somit die angrenzenden Flächen von Tüschen-Elscheid, wobei er den halben Ernteertrag dem Verpächter abliefern mußte.
Man sieht, wer die Arbeit tun muß, hat neben halbem Lohn auch noch eine Menge Dienste zu leisten. Pachtvertrag über die Rohrsmühle in Unterbach (1860)
Ein Pachtvertrag aus dem Jahr 1860 betrifft die Rohrsmühle in Unterbach. Darin pachtet der Bruder meiner Großmutter Emilie Stöcker geb. Clevenhaus, der Wilhelm Clevenhaus, zu der Zeit wohnhaft in der Hellenbrucher Mühle (vermutlich als Müllergeselle), von Peter Bollenbeck zu Brühl die diesem gehörende Rohrsmühle zwischen Bruchhausen und Unterbach. Der Vertrag beginnt hochoffiziell:
Dieser Vertrag wurde am 1. November 1862 wieder aufgelöst. Warum das geschah, ist mir nicht bekannt. Ich vermute, daß der Sohn Wilhelm Clevenhaus zu der Zeit verstorben ist oder zumindest wegen schwerer Erkrankung die Pacht nicht durchstehen konnte; in der Erbauseinandersetzung der Geschwister Clevenhaus im Jahr 1882 ist er nicht mehr aufgeführt.
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