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Inhaltsübersicht |
Hilden
Ritter- und Adelssitze |
Haus Horst (11.-15. Jh.) |
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Haus Horst vor 1900. Abb. bei Schneider |
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Im Zusammenhang mit der Geschichte der Städte Hilden und Haan und ihrer alten Höfe wird immer wieder das Rittergut Haus Horst und sein Hühnerzinsregister von 1410 erwähnt. Die Herren von Haus Horst waren ab dem Jahre 1404 für Jahrhunderte die Lehnsherren von Hilden-Haan.
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Haus Horst Teilweise im Ursprung erhaltener Turm einer mittelalterlichen Wasserburg aus dem 11.-12. Jahrhundert Seit 1404 Sitz des Kölner Erzbischofs Wiederaufbau nach Verfall 1892~1893 (Kranzgesims u. Turmhaube) Endgültiger Abbruch der übrigen Anlage 1965 |
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Sitz des Kölner Erzbischofs? Eher wird es sein "Besitz" gewesen sein.
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"Ehemals war Horst ein kurkölnisches Weiberlehen und wurde erst 1803, infolge des Friedens von Luneville, ein Bergisches Lehen.
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1890 (ca.) wurde das am Seitenanfang abgebildete neue Haus gebaut.
Auch bei Haus Horst zeigt sich wieder, dass die "Herrschaften" der Ritterhäuser in der Umgebung nicht selten miteinander verwandt oder verschwägert waren. So ist Haus Horst u.a. verbunden gewesen mit Schloss Hackhausen und Schloss Caspersbroich, beide in Solingen-Ohligs, sowie mit Haus Vorst in Leichlingen.
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Haus Horst und die Itter zwischen Benrath und Hilden (Ost). Ausschnitt aus der Karte des Amtes Monheim von Erich Philipp Ploennies von 1715 |
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12.-14. Jahrhundert Haus Horst als erzbischöflicher Besitz
Über die Anfänge von Haus Horst gibt es nur Vermutungen. Ursprünglich gehörte das spätere Rittergut offenbar zum erzbischöflichen Besitz Hilden und wurde vom Erzbischof an einen Ministerialen zu Lehen ausgegeben.
Gerhard Kraft von Elverfeldt, Lehnsherr von Hilden und Haan |
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"Nach einer Urkunde vom Jahre 1372 wurde Gerhard Kraft von Elverfeldt, meist bloß Kraft oder Kracht genannt, mit Hilden und Haan belehnt. [...] Der Lehnsbrief Krafts von Elverfeldt bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage aller späteren Lehnsbriefe. [...]" [Schneider S. 64 f] |
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"Wir Friedrich, von Gottes Gnaden der heiligen Kirche zu Köln Erzbischof, des heiligen römischen Reichs in Italien Erzkanzler, Herzog von Westfalen und Enger, thun kund allen Leuten, daß Unser lieber, getreuer Kraft von Elverfeldt jetzt wie oft vor Uns erschienen ist und Uns flehentlich gebeten und begehrt hat, daß Wir ihn belehnen möchten mit all solchen Lehen zu Hilden und Haan, welche sein Vater besessen und innegehabt hätte, und die er mit Recht von Uns empfangen sollte, sofern Wir meinten, daß außer ihm niemand anders billigerweise ein Recht daran hätte, als Wir und Unser Stift." [Schneider S. 65] |
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"Die eingehende Untersuchung der bestehenden Rechte und Verpflichtungen, wie sie der Eingang des Lehnsbriefes hervorhebt, war geboten durch die schon zu jener Zeit schwebenden Streitigkeiten um die Vogteirechte der Grafen von Berg.
Es regierte damals Graf Wilhelm II., unter dessen Herrschaft 1380 das Land zum Herzogtum erhoben wurde. Gern hätte derselbe Hilden-Haan ganz an sein Haus gebracht, aber die Einsetzung der Unterlehnsherren stand der Verwirklichung seiner Wünsche im Wege und trug nicht unwesentlich zur Verschärfung der Gegensätze bei.
Aber der geschehene Schritt berührte in Köln unangenehm, weil gerade damals die Beziehungen zwischen dem Herzog Wilhelm von Berg und dem Erzstift sehr gespannt waren. Kraft von Elverfeldt sah sich deshalb veranlaßt, trotz seiner bedrückenden Notlage 1390 das Pfandschafts-Verhältnis zu lösen.
Doch mußte er dem Herzog die feste Zusicherung geben, seine lehnsherrlichen Rechte innerhalb der nächsten 16 Jahre weder an das Erzstift selbst noch an sonst jemand zu verpfänden oder zu verkaufen, ohne vorher die Zustimmung des Herzogs einzuholen.
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15. Jahrhundert
Mannlehen oder Weiberlehen?
1403 starb Kraft von Elverfeldt. Er hinterließ zwei Töchter, Ida und Coena (die weibliche Form von Kuno). Ida hatte den oben erwähnten gut situierten Knappen Konrad den Jüngeren von der Horst geheiratet, Erbe des Hauses Horst. Ihm wurde die Lehnsnachfolge in Hilden-Haan zugesichert, obwohl das Hilden-Haaner Lehen nach dem Wortlaut des Weistums von 1386 ein Mannlehen war, sich also grundsätzlich nur im Mannesstamm vererbte.
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"Diese Thatsache an sich dürfte ziemlich bedeutungslos erscheinen, aber bei dem Rechtsstreit um die Lehnsherrschaft und die Lehnsgüter, die zwei bis drei Jahrhunderte später ausgetragen wurde, fiel sie schwer in die Wagschale, weil sie bewies, daß Hilden-Haan als Kunkel-(Weiber-)Lehen angesehen werden müsse und daß selbst die jüngeren Töchter erbberechtigt seien. Kraft hatte nämlich einen Bruder, Dietrich Zobbe von Elverfeldt, auf den im anderen Fall die Lehnsherrschaft hätte übergehen müssen." [Schneider S. 69] |
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"Diese Wendung der Dinge wurde natürlich in Köln freudig begrüßt, weil so Kraft von Elverfeldt gezwungen war, die Lösung des Pfandschaftsverhältnisses mit dem Herzog Wilhelm von Berg zu beschleunigen. Auch trat an Krafts Stelle ein Lehnsherr, der nicht fortwährend in Geldnöten war und durch die Einsetzung seines freien Besitztums die Lehnsgüter vermehrte." [Schneider S. 69] |
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(Lehns-) Herren aus dem Geschlecht von der Horst
Am 19. Januar 1404, ein Jahr nach Krafts Tod, erteilte das Kölner Erzstift auf der Burg zu Fritzstromen (Zons) Konrad dem Jüngeren von der Horst die zugesicherte Belehnung mit Hilden und Haan. Im (einzigen) Unterschied zum Lehnsbrief von 1372 erstreckte sich die Belehnung neben ihm selbst auch auf seine Gemahlin und "ihrer beider Leibs-Lehns-Erben". [Schneider S. 69]
Die Horst, "vordem ein freier Rittersitz," war von den Herren von der Horst, die auch in Hamm bei Düsseldorf und Haus Elbroich bei Itter Besitzungen hatten, käuflich erworben worden. Wer vor ihnen auf der Horst ansässig war, konnte - so Schneider - nicht ermittelt werden. Die Herren von der Horst blieben etwa 100 Jahre im Besitz der Lehnsherrschaft.
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16. Jahrhundert Lehnsherren von Plettenberg und von Quade
1501 (oder 1503) starb Konrad IV. von der Horst, der letzte männliche Namensträger dieser in Hilden ansässigen Familie. Damit hätte das Lehen eingezogen und neu vergeben werden müssen. Aber es fiel 1504 an Bertram von Plettenberg, den Ehegatten von Konrads Tochter Adriane. [Wenning S. 30]
Wilhelm Quade geriet in den damals wieder schwelenden Streit zwischen Kurköln und dem bergischen Amtmann von Solingen. 1540 musste er in dem sog. Quadeschen Vergleich dem bergischen Herzog Wilhelm dem Reichen die Hälfte der in Hilden und Haan anfallenden Gerichtsgelder, der sog. Brüchten, zugestehen. Als kölnischer Lehensträger und zugleich bergischer Erbschenk saß er zwischen allen Stühlen, "neigte aber offensichtlich dem Herzog von Jülich-Berg zu. Die Einwohner von Hilden und Haan dagegen fühlten sich sowohl von dem Solinger Amtmann Rütger von Schöller wie von dem auch sonst eigenmächtig handelnden und deshalb sehr unbeliebten Ritter Wilhelm Quade beeinträchtigt und standen auf der Seite des Grundherren Kurköln." [Wenning S. 31]
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Lehnsherren Schenk von Nideggen
1562, als Wilhelm von Quade starb, hinterließ er Agnes von Quade als einziges Kind. Als wäre die weibliche Erbfolge nun schon die Regel, fiel das Hildener Lehen an ihren Gatten Otto Schenk von Nideggen. 1562 übergab Erzbischof Gebhard ihm die Lehnsherrschaft und das Amt des Erbschenken. Die Belehnung bezog sich wieder ausdrücklich auch auf seine Gemahlin und ihrer beider Leibs-Lehns-Erben. [Schneider S. 71 und Wenning S. 30]
Der verhängnisvolle Vertrag von 1589 |
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"So kam es im Jahre 1589 zu einem Abkommen zwischen Otto und seinen vier Töchtern aus erster Ehe, worin diese einwilligten, daß ihren Stiefgeschwistern die Lehnsrechte auf Horst, Hilden und Haan zufallen sollten.
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Otto Schenks älteste Tochter Agnes war mit Werner von Galen verheiratet und wohnte auf Haus Vorst bei Leichlingen. Anna, die zweite Tochter, war Gattin des Otto Stael von Holstein und wurde Herrin auf Haus Herl. Die Erbfolge der Hilden-Haaner und Horster Lehnsgüter ging auf die aus zweiter Ehe des Otto Schenk von Nideggen stammenden Nachfahren über.
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Der alte Turm von Haus Horst. |
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17. Jahrhundert Lehnsherr Hans Heinrich Schenk zu Nideggen 1600 starb Otto Schenk. Das Hildener Erbe fiel - mit einiger Verzögerung - an Rolands jüngeren Bruder Hans Heinrich Schenk von Nideggen. Roland hatte offenbar keine Probleme damit: |
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"Ohne ein Wort des Widerspruchs ließ er seinen Bruder im Besitz all dessen, was ihm das elterliche Testament zuwies und kehrte zu seinen Handelsgeschäften zurück.
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Beginn des Horster Lehnstreites 1592
Zu dieser Zeit hatte längst Werner von Gahlen, Gatte der 1589 vertraglich "enterbten" Agnes Schenk, seine gegebene Zustimmung zur Erbregelung widerrufen und 1592 begonnen, um das Horster Lehen zu prozessieren. |
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"Das war der Anfang des 'Horster Lehnstreites', der sich über 200 Jahre hinzog und noch 1792 nicht entschieden war. Er brachte den Rittersitz an den Rand des Ruins, da er bald heftige, ja erbitterte Formen annahm.
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Hans Heinrich Schenk zu Nideggen kümmerte sich nicht um seine Lehnsgüter und überließ die Verwaltung vollständig dem Juristen Pempelfurth. Dieser empfing auch in Vertretung seines Herrn die Belehnung und als Verwalter die Mitbelehnung. |
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"Die ganze Lebenszeit Hans Heinrichs war eine lange Kette von Mißhelligkeiten und Enttäuschungen, die größtenteils mit dem schwankenden Verlauf des erwähnten Rechtsstreites in Verbindung standen und ihm und seinen Lehnsleuten die Freude am Dasein vergällten.
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Lehnsherr Otto Wilhelm Schenk zu Nideggen
1638 empfing Otto Wilhelm als zweijähriges Kind von Erzbischofs Ferdinand die Belehnung. 1652 wurde sie von Maximilian Heinrich erneuert, nachdem dieser Erzbischof geworden war. |
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"Die Lehnsgeschäfte besorgte seit Pempelfurths Abgang der Lehensverwalter Stock zu Stockshaus, der auch in der Folge einen bedeutsamen Einfluß auf den Gang derselben behielt.
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Die ev. Reformationskirche am Hildener Marktplatz stammt aus dem 13. Jh. Der Westturm wurde im 17. Jh. erneuert. |
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Die Gerichts-Entscheidung von 1682
"Der Prozeß vererbte sich von Generation auf Generation. An die Stelle des Werner von Galen traten seine beiden Schwiegersöhne Friedrich Wilhelm von Reven und Eberhard von Bottlenberg-Kessel auf Haus Hackhausen. So entstand ein unentwirrbares Durcheinander, das mit der Folge von Generationen immer unübersichtlicher wurde - eines jener Prozeßmonstren, die ein wahrer Tummelplatz für Juristen waren." [Wenning S. 47]
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"Das Reichskammergericht in Speyer hatte nämlich 1682 - genau 90 Jahre nach dem Beginn des Prozesses - eine Entscheidung herbeigeführt, die 1685 in letzter Instanz ihre Bestätigung fand. Demnach erhielt die Familie Bottlenberg-Kessel den ganzen Komplex. Sie übergab jedoch bei einer 1690 erfolgten Güterteilung Haus Horst mit allem Zubehör ihren Verwandten von Reven erblich zur freien Verfügung und behielt für sich Besitzteile, die im wesentlichen aus dem alten Kölner Hofeslehen herrührten. [...]
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Lehnsherren Hans Heinrich, Friedrich Anton und Felix Theodor Schenk zu Nideggen
"Das war aber erst die Halbzeit des Prozesses. Die Erzbischöfliche Kammer erhob Einspruch gegen das Urteil von 1682 und belehnte weiter nach eigenem Gutdünken, indem sie wieder auf die Nachkommen des Roland Schenk von Nideggen zurückgriff, die katholische Linie Schenk-Heier."
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"Wenn man davon absieht, daß die gesamten Lehnsrechte der Schenk von Nideggen durch den mehrfach berührten Rechtsstreit gänzlich in Frage gestellt waren, so mußte das Erbe Otto Wilhelms auf die Enkel des verstoßenen Roland übergehen. Ein solcher war vorhanden in der Person Hans Heinrichs, als Lehnsherr der zweite dieses Namens. Doch erhielt er nur die Lehen zu Hilden und Haan und mußte auf die Horst, weil über diese seit 1685 anderweitig verfügt war, verzichten. Er übte die Lehnsrechte durch Lehnsverwalter aus und blieb meist auf seinem Stammsitz in Heier.
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18. Jahrhundert Missliche Verhältnisse und das Ende der Lehnsherrschaft der Schenk von Nideggen Über die Lehnsherren von Hilden-Haan berichtet Schneider weiter: |
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"Der ältere, Dietrich Heinrich, übte von 1707 bis 1728 noch die lehnsherrlichen Funktionen aus. Nach seinem Tode wurde zwar 1728 sein Bruder Theodor Felix belehnt, aber er kam nicht mehr zur Ausübung der Lehnsherrschaft. Mit seinem Tode im Jahre 1748 erlosch auch die ältere, katholische Linie des Hauses Schenk von Nideggen.
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Der Prozess schleppte sich weiter hin und nahm immer hässlichere Formen an. "Man suchte sich gegenseitig zu schädigen, vor allem wurden die zugehörigen Wälder gelichtet, da man glaubte, sich auf diese Weise schadlos halten zu können."
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Eigentümer von Reven
Nach der Güterteilung von 1690 war Friedrich Wilhelm von Reven Herr des Hauses Horst geworden, dann sein Sohn Jobst Maximilian. Dessen Nachfolger Ambrosius von Reven verursachte um 1720 neue Verwicklungen:
Eigentümer von Lemmen und von Ropertz
Der Pfandinhaber, der Pfälzische und Jülich-Bergische Hofkammerdirektor Wilhelm Sebastian von Lemmen, erhielt das Gut schließlich mit allen Rechten (und nahm sich noch einige mehr), wohnte aber nicht dort.
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"Doch gelang es den Erben von Gahlen, wenigstens einen Teil des von Lemmen'schen Pfandschaftsbesitzes, nämlich den Steinhof und 'die Trompete', an sich zu bringen. Bis dahin war die Horst ein erstklassiges Rittergut gewesen. Durch diese Umwälzungen, sowie durch Teilverkäufe seitens der Familie von Roberts, sank sie auf eine niedere Stufe herunter, gehörte aber 1838 noch zu den Rittergütern, die zu einer ständischen Vertretung berechtigt waren." [Schneider S. 83] |
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"Das Schloß hatte schon zu Revens Zeit durch Vernachlässigung sehr gelitten, und die Herren von Lemmen hatten gleichfalls nichts zu einer Verbesserung des baulichen Zustandes gethan. Regen und Schnee drangen durch die schadhaften Schloßdächer ein, und an den Wänden zeigten sich überall die Spuren des Verfalls. Der Burgturm war längst eine Ruine. Erst die Familie von Roberts, die ihren Wohnsitz im Schlosse nahm, ließ sich zu einer leidlichen Ausbesserung herbei." [Schneider S. 83] |
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"Die Prozeßakten reichen bis zum Jahre 1796 und schließen nicht mit einem End-Urteil ab. Doch ist hier männiglich bekannt, daß die Erben von Gahlen aus dem langen Kampfe als Sieger hervorgegangen sind. Sie teilten die Lehnsgüter unter sich, und Graf Romberg verkaufte seinen Anteil an die Hackhausener Linie, die jetzt den Namen ' von dem Bussche Yppenburg, genannt Kessel', führte. So neigte sich die alte Lehnsherrlichkeit ihrem Ende zu." [Schneider S. 83] |
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19. Jahrhundert Eigentümer Bongard, von Maercken-Geerath, Spiecker, Haan |
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Am 1. März 1810 verkauften Maria Theresia und Maria Anna von Ropertz das Gut an den wohlhabenden Hildener Kaufmann Theodor Bongard [Schneider: 1808], der gegen Ende des 18. Jh. das repräsentative Haus Hagdorn (Benrather Str. 1) errichtet hatte.
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Die Itter, Horster Mühle. August 2005 |
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1840 verkaufte Freifrau von Maercken-Geerath Haus Horst an den in Unterbach wohnenden Müller und Gutsbesitzer Friedrich Spiecker zur Rohrsmühle. Sie behielt Haus Hagdorn mit den zugehörigen Ländereien, die damit wieder aus dem Horster Besitz ausschieden.
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"Ein Jahr nach diesem Kauf, 1843, wurde das Gut Horst wegen wiederholter Verminderung seines Areals in der Liste der landtagsfähigen Rittersitze gestrichen. Der Eigentümer des Hauses wurde also nicht mehr - wie früher - allein auf Grund dieses Besitzes ins Herrenhaus des preußischen Landtages beschieden. Haus Horst hörte auf, ein Rittergut zu sein. [Wenning S. 80] |
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Eigentümer Lieven
1858 löste sich der Maklerring auf. Haus Horst fiel per Los mit allem Zubehör an ein Mitglied der Gesellschaft, Heinrich Joseph Lieven von Gut Rodderhof bei Brühl. [Wenning S. 81.]
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"Unserem Ehrenbürger und hochh. Geschenkgeber Wilhelm Ferd. Lieven aus Dank errichtet. Die Stadt und katholische Kirchengemeinde Hilden" Wie ein kleiner Bismarckturm steht das wuchtige, 3,50 m hohe Grabmal aus bayrisch-pfälzischem Sandstein auf dem Hauptfriedhof neben der Kapelle. Es wurde nach einem Entwurf des Berliner Architekten Walter Furthmann angefertigt, von dem auch das alte Hildener Rathaus stammt. Lieven (1839-1902) war 18 Jahre lang Erster Beigeordneter, 30 Jahre lang Stadtverordneter und "ein Wohltäter" mit hohen Verdiensten um die Entwicklung der Stadt Hilden. Zudem hinterließ er der Stadt mit seinen sämtlichen Waldungen eine beachtliche Erbschaft. |
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20.-21. Jahrhundert Eigentümer Klingelhöver, Stadt Hilden u.a. Von den späteren Schicksalen des Hauses Horst berichtet 1977 der Hildener Stadtarchivar Dr. Wolfgang Wenning Folgendes: |
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"Noch einmal begann eine letzte kurze Zeit der Blüte auf dem mit so viel Vergangenheit erfüllten Rittersitz. Gustav Klingelhöfer begnügte sich nicht mit dem Villenbau, den Lieven gerade erst errichtet hatte; ein bedeutend größerer Neubau entstand auf den Fundamenten der alten Wasserburg. Dazu kam ein gepflegter Park, und mit alledem war die Möglichkeit geschaffen, hier ein repräsentables, geselliges Leben zu führen. Gustav Klingelhöfer starb 1918 in Düsseldorf, sein Sohn und Erbe Paul siedelte schon 1928 nach der Schweiz über, während seine Mutter weiter auf der Horst wohnte.
Noch ein letztes Mal machten Haus und Park von sich reden, als hier im Frühjahr 1965 ein von außerhalb zugereister Hotelier als Pächter auftrat, der einen Restaurationsbetrieb einrichtete und dabei - unterstützt von seinem Schwiegersohn - als besondere Attraktion einen Tiergarten, den 'Flamingopark', eröffnete, der als Durchgangsstation für den Handel mit exotischen Tieren dienen sollte. Dieser Park lockte zahlreiche Besucher von nah und fern an, konnte aber nur bis zum November bestehen, da keinerlei Voraussetzungen für das Überwintern der Tiere gegeben waren. Der Unternehmer verschwand bei Nacht und Nebel und hinterließ, außer einem Berg von Schulden, die z.T. kostbaren Tiere der Obhut des Tierschutzvereins. Damit fand diese letzte Episode aus der wechselvollen Geschichte des Hauses Horst ihr unrühmliches Ende.
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Der wieder hergestellte Turm am Seniorenstift Haus Horst. |
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Lt. Hausprospekt des Senioren-Wohnstifts Haus Horst sind hier "inmitten eines malerischen Parks, ausgedehnter Rasenflächen und Spazierwege [...] 315 geräumige 1- und 2-Zimmer-Wohnungen" entstanden, auf zwei Wohntrakte um einen Innenhof verteilt. Weitere Baumaßnahmen waren im Sommer 2005 im Gange. Im Interesse der rund 360 Bewohner, die nun hier residieren, ist zu hoffen, dass inzwischen endlich Ruhe und Frieden eingekehrt sind und Zwistigkeiten nicht mehr vorkommen.
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Quellen: |