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Über das Zeichenwesen




Handwerkszeichen Solinger Messermacher

Die die Erzeugnisse der Solinger Klingenschmiede waren - so Hendrichs - zunächst "namenlos", bis um die Wende des 15. Jh., als Kölns Bedeutung als Auftraggeber für Solingen geringer wurde, einzelne Schwertschmiede begannen, die von ihnen geschmiedeten Schwertklingen mit ihren Namen zu kennzeichnen. "Diese Sitte bürgerte sich bald ein, gleichviel ob der volle Name oder nur die Anfangsbuchstaben oder irgendein Zeichen und dieses wieder mit oder ohne Namen geschlagen wurde. Das Zeichenschlagen ... kam den Bestrebungen der Zeit im Klingenhandel sehr entgegen." [Hendrichs 1933 S. 106]

Die erhaltenen Abschriften und Bestätigungen der im 15. Jh. erteilten Privilegien für die Schleifer (anno 1401), die Schwertfeger (1412) und die Schwertschmiede (1472) enthalten keinerlei Anordnungen über den Gebrauch von Zeichen. Genaue Vorschriften gab es erst später im Messmacherprivileg.



 
Der struppige Passauer Wolf (links) war dieZunftmarke der Passauer Schmiede. Der glatte Wolf (rechts) findet sich auf Solinger Klingen des 15. Jh., jedoch nicht als Zeichen eines bestimmten Schmiedes. [Hendrichs 1933 S. 106]


Erbzeichen

Das einmal gewählte bildliche Zeichen galt als Eigentum dessen, der es zuerst auf sein Produkt geschlagen hatte. Es wurde zum Erbzeichen. Es entstanden Zeichen in schier grenzenloser Vielfalt. Da gab es Buchstaben, Worte, Vögel, Tierdarstellungen jeglicher Art, Königsköpfe, Ritterrüstungen, Ornamente, ein Schiff, ein Teetischchen, Jonas mit dem Walfisch, den Wilden Mann, das Einhorn... Die Zeichen wurden schwarz (d.h. als Vertiefung) und weiß (d.h. als Umriss) geschlagen.

Im letzten Drittel des ausgehenden 18. Jh. nehmen die Buchstaben- und Wortzeichen zu - vielleicht, weil sie einprägsamer waren. Sie konnten auch leichter und schneller in den Zeichenrollen nachgesehen werden.

Beizeichen

Nach den Vorschriften des Messmacherprivilegs vom 14.01.1571 sollte jedes Messer neben dem Erbzeichen des Schmieds auch »das Beizeichen tragen, damit jeder im Ausland wisse, daß eß Sohlinger messer seyen«. Ausland bedeutet: außerhalb des Herzogtums Berg. Das Beizeichen war für alle Schmiede gleich und wurde von der jeweiligen Obrigkeit verliehen. Herzog Wilhelm bestimmte 1571 die drei Sparren aus seinem Ravensberger Wappen zum Beizeichen.



 
Wappen der Grafen
von Ravensberg

"Von da ab war es Vorschrift, alle Klingen - das gleiche galt sinngemäß auch für Schwertklingen - sowohl mit dem Erbzeichen des Schmieds wie dem verliehenen Beizeichen zu versehen."

Als Kontrollinstanz wurden sog. Zeichenmeister eingesetzt, die das Beizeichen auf die ihnen vorgelegten Klingen einschlugen - natürlich gebührenpflichtig für den Schmied - und zugleich darauf achten mussten, dass kein Schmied mehr als die ihm zustehende Gebühr [= erlaubte Menge] an Klingen in einer Woche fertigstellte. Kein Schleifer durfte Messer ohne Beizeichen schleifen.

Im "Anderen Metzmacher-Privilegium vom 10.10.1623" wurde dieses Gebot für die Kleinen Messer wieder aufgehoben. Auf den Großen Messern aber sollte dieses Beizeichen oder ein anderes, das ihnen vorgeschrieben würde, angebracht werden.

Bei Schlesinger finde ich den Hinweis, dass die Bruderschaft für die Verleihung des Beizeichens jährlich zu Neujahr einen Köcher mit 12 schönen Messern und einer Gabel für die Tafel an den Hof zu Düsseldorf zu liefern hatte. Auf diese Regelung verzichtete man am 13.1.1729 gegen eine jährliche Zahlung von 12 Reichstalern, da die gelieferten Köcher zu "rückständig" [i.S. von verspätet?] seien.


Zeichenrolle

War ein Zeichen dreimal vor Gericht ausgerufen und in den Kirchen verkündet worden, so wurde es in die Zeichenrolle eingetragen. Für jedes Zeichen musste eine Einschreibegebühr von 10 Albus entrichtet werden.

Wann mit den Eintragungen begonnen wurde, ist nicht überliefert, wahrscheinlich schon im 16. Jh. "Jedenfalls wurde 1687 in der ... neuen Ordnung für das Schmiedehandwerk berichtet, daß »sich durch unrichtigkeit der zeichenrollen großer mißbrauch und streitigkeit unterm handwerk eine zeithero eräuget« und bestimmt, daß von da ab alle bestehenden Erbzeichen in eine doppelt zu führende Zeichenrolle einzutragen waren."

Für das Messmacherhandwerk wurde 1755 und 1772 angeordnet, dass Neueintragungen nur erfolgen konnten, wenn das neue Zeichen bei sorgfältigem Vergleich mit den vorhandenen Eintragungen keine Ähnlichkeit aufwies. [Hendrichs S. 106] Sieht man sich die Originalzeichnungen in der alten Zeichenrolle an, so kann man sich vorstellen, dass die Beurteilung manchmal schwierig war.

Die älteste noch vorhandene Zeichenrolle mit etwa 1500 Zeichen, die Messmacherrolle, wurde 1684 begonnen; der letzte Eintrag ist von 1775. Da jeder Angehörige der Schwertzünfte auch "an Messern arbeiten" durfte, sind in der Rolle neben den "reinen" Messermachern auch die Zeichen aller an Messer arbeitenden Schwerthandwerker zu finden. In dieser Rolle findet sich unter den Schleifern auch das weltberühmte Zwillingszeichen einer großen Solinger Schneidwarenfabrik.

"Die aufgeführten Namen besagen, daß deren Träger zur Zeit der Eintragung ihrer Zeichen ein besonderes Maß von Selbständigkeit besaßen, da sie sich neben der Herstellung von Messern deren Vertrieb widmeten." [Hendrichs S. 108]

Eine zweite Zeichenrolle der drei geschlossenen Handwerke beginnt mit dem 29. Januar 1691 und endet am 18. August 1803.



Fabrikmarken auf Solinger Messern
"Zwei Störche", Firma Robert Klaas, Ohligs.
Haushaltsmesser vor 1945
 

Fabrikmarken auf Solinger Messern
"WILMUT", Wilhelm Mutz, Ohligs.
Brotmesser vor 1945


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Handwerkszeichen Solinger Scherenmacher

Scheren wurden in Solingen nach bisherigen Erkenntnissen erst im 18. Jh. gefertigt.

Den Gewerbezweig der Scherenherstellung führten in Solingen unprivilegierte Handwerker ein. Er wuchs relativ schnell. 1793 wurden in und um Solingen 190 selbstständige Meister gezählt. Den privilegierten Solinger Schwert- und Messerhandwerkern stand es frei, ohne weiteres an Scheren zu arbeiten. Dass Angehörige der privilegierten Bruderschaften Scheren angefertigt haben, geht aus Unterlagen zu Vorverhandlungen zur Gründung einer Scherenmacherzunft hervor, zu der sich die Scherenmacher 1794 zusammenschlossen.

Mit der Erteilung (?) des Zunftrechts am 17. Januar 1794 galt für alle Scherenmacher in Solingen das Gebot des Zeichenschlagens. Artikel 17 der Zunftordnung lautet:


"Ein jeder Meister soll sein eigen Zeichen auf die Scheren schlagen und einschreiben lassen und soll für Einschreibgebühr 15 Stüber zahlen in die Kasse; keiner soll dem andren sein Zeichen auf eine beinahe ähnliche oder vollkommene Art nachschlagen, im Übertretungsfall kann der Kläger dem Beklagten die damit bezeichneten Scheren im Schleifkotten oder in seinem Hause wegnehmen lassen und ans Zunfthaus bringen.

Beklagter kann sich dann mit seinem Kläger abfinden und vom Ambachtmeister strafen lassen, aber im Weigerungsfall soll es der höheren Obrigkeit angezeigt werden. Aber den einfachen Adler und die Glocke und die Ziffer 3 kann keiner einschreiben lassen, weil diese auf Scheren geschlagen worauf sie erforderlich sind, desfalls müssen sie allgemein bleiben." 

[Zit. bei Schlesinger 1982 S. 10]


In den Beständen des Deutschen Klingenmuseums in Solingen-Gräfrath gibt es eine Anzahl handgeschmiedeter Scheren, die anhand der eingeschlagenen Zeichen als Produkte privilegierter Schwert- und Messerschmiede zu erkennen sind. Sie haben ihre Messerzeichen offenbar auch für die von ihnen gefertigten Scheren verwendet.


Solingen-Gräfrath, Klingenmuseum
 
Solingen-Gräfrath,
Klingenmuseum


  Deutsches Klingenmuseum

Wieviele und welche Zeichen 1794 in die Scheren-Zeichenrolle eingeschrieben worden sind, ist nicht bekannt, da diese Rolle schon 1828 nicht mehr vorhanden war.

Die "Verordnung zum Schutz der Fabrikzeichen an Eisen und Stahlwaren in der Provinz Westphalen und der Rheinprovinz" vom 18.8.1847 regelte das Zeichenwesen insgesamt. Alle Inhaber von Zeichen mussten diese beim Königlichen Gewerbegericht in Solingen anmelden, um Titel und Besitzrechte feststellen zu lassen. Eine besondere Scheren-Zeichenrolle wurde nicht mehr angelegt. [Schlesinger 1982 S. 10 f]

Die Originale der Zeichenrollen aus dem 17.-19. Jh. werden im Solinger Stadtarchiv aufbewahrt.



Fabrikmarken auf Solinger Scheren
"Brille". Nähschere, 1897
 

Fabrikmarken auf Solinger Scheren
"Anker". Schneiderschere, wahrsch. vor 1900



"Zwei Störche", Firma Robert Klaas, Ohligs. Stickschere und Haushaltsschere, vor 1945
 

"Zwillinge", Firma Henckels. Stoffschere und Haushaltsschere, wahrsch. vor 1945



 
"Zwei gekrönte Pferdeköpfe"
Haushaltsschere, vor 1945


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Handwerkszeichen der Messermacher Mutz

In dem Buch von Albert Weyersberg über die Solinger Schwertschmiede (1926) und den beiden umfassenden Bänden von Erika Schlesinger über die Solinger Handwerkerzeichen (alle im Solinger Stadtarchiv vorhanden) kann man sich auf die Suche nach bestimmten Zeichen begeben, die man vielleicht auf alten Klingen gefunden hat oder die von den eigenen Vorfahren benutzt wurden. Nebenbei kann der Ahnenforscher anhand der Erbzeichen etwas über die Familienverhältnisse erfahren. Ich bin mehrfach bei den Messermachern fündig geworden:




Doppeladler 1748
um 1748
"Den doppelten Adler hat besagter Dültgen heut dato an die Unmudigen von
Bell, Heinrich seel.,
zu Nümmen erblich überlassen und sind ihm, Dültgen, die verlangten Kaufschillinge von Vormündern Johannes Bell und Peter Mutz wiederum ausbezahlt worden, vor Vogt und Rat am 23.10.1748.
[Schlesinger 1982 S. 58]

  Doppeladler oder Doppelspatz?



Doppeladler 1771
um 1771
"Mutz, Peter Andreas auf dem Feld bei Wald

läßt einschreiben sein Zeichen, so er teils geerbt und teils lt. vorgezeigtem Kaufbrief von seinem Oheim gekauft, der doppelte Adler genannt (um 1771).

Obiger Pet. Andr. Mutz erschien am 22.6.1775 und zeigte an, daß bei obiger Einrollierung ein abus [= Missbrauch] begangen wäre, bekennt, anders nicht als ein Miterbe zu dem Zeichen doppelter Adler zu sein und begehrt, dass obiges durchstrichen werden solle. Zufolge vorgezeigtem Kaufbrief hat Peter Mutz obiges Adler-Zeichen erblich verkauft für sich und auch seinen Pflegebefohlenen, wie auch sein Mitvormund an Henckels, Isaac zu Bavert dergestalt, daß keine Erben mehr sein sollen."
[Schlesinger 1982 S. 58]

  Doppeladler oder Doppelschwalbe mit Ohren?

  Peter Andreas Mutz, wahrscheinlich * 1744, Heirat 14.04.1771 mit Anna Catharina Hartkopf, + 05.03.1793 (?) in Wald, Vater von Johann Abraham Mutz.



Doppeladler 1775
um 1775
"Johann Isaac Henckels zu Bavert

zeigt Kaufbrief von Peter Andreas und Peter Mutz und dessen Schwester und Schwager Wilhelmus Rölgen, wie Isaac Tesche, daß er das Zeichen, den doppelten Adler, von den oben genannten erblich gekauft habe.

Dieses Zeichen ist das gleiche, wie es Johann Dültgen von Ant Berns und Margarete Ohlig gekauft hat und ihm am 8.5.1745 eingeschrieben wurde, wobei derselbige, auch zugleich unter eigenhändiger Unterschrift von obgemelten Vormündern, als Isaac Tesche und Peter Mutz, daß sie zufolge ihrem Eid beweisen könnten wegen vielen Schulden der Unmündigen besser getan als gelassen, also ist solches - wie abfigüret - auf Johh. Isaac Henckels Namen eingeschrieben, schwarz und weiß zu schlagen, oder nach Belieben. 31.10.1775."
[Schlesinger 1982 S. 58]

  Der zweiköpfige Doppeladler, ein heraldisches Fabeltier, war u.a. das Hoheitszeichen des Deutschen Reiches. Er wurde viel und gern und auch zu dekorativen Zwecken genutzt, wenn er auch manchmal eher gerupft als majestätisch wirkt. Hier trägt der Vogel eine Krone. Vielleicht in Anlehnung an das alte Kölner Wappen?



Tilsit 1808
um 1808
"Den 3.6.1821 erscheint Johann Henkels zur Straßen und Wwe. Wilhelmina Mutz, geb. Flachskampf und presentieren den in Abschrift beigefügten Kaufbrief vom 20.8.1808, nach welchem der verlebte Joh. Abr. Mutz das Zeichen TILSIT von Becher, Jacob in Solingen an sich gekauft hat.

Mutz, Joh. Abr. Wwe. erklärte, den Schlag dieses Zeichens ihrem Vetter Henkels, Johann für eine gewisse Summe Geldes überlassen zu haben und nunmehr ihnen beiden zur Hälfte gehört."
[Schlesinger 1982 S. 33]

  "TILSIT" als Fabrikzeichen - Vermutlich hatte für den Urheber der Friedensvertrag von Tilsit eine ganz besondere Bedeutung, der im Juli 1807 von Frankreich, Russland und Preußen unterzeichnet wurde (Stichwort: Doppelschlacht von Jena und Auerstedt). Vielleicht hat er für den siegreichen Napoleon gekämpft.

  Johann Abraham Mutz, Bavert, Sohn von Benjamin Mutz und Maria Henkels, getauft 1780 in Wald, 1811 Heirat mit Wilhelmine Flascampf (Flahskamp) in Wald, + 17.05.1814 Wald.



AK 1819
um 1819
"Erben von Casp. u. Abr. Lüttges:
Hölterhoff, Isaac zu Nümmen,
Mutz, Benjamin zu Ketzberg,
Küll, Wilhelm zu Lehn,
geben sich als Miterben an wie fol 39 der MM Rolle 16.3.1819."
[Schlesinger 1978 S. 60]

  Abraham Lütges hatte die Distelblume, sein Erbzeichen, auch in anderer Form dargestellt: als Topfblume (1726).

  Benjamin Mutz, Vogelsang, Ringelshäuschen, 1832 Ketzberg. Sohn von Johann Peter Mutz, getauft 1785 in Wald, am 04.06.1818 Heirat mit Anna Gerdraut Lüttgens, mind. 5 Kinder.


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Aus der alten Solinger Härter- und Schleifer-Zeichenrolle
von 1771.

Ehemalige Messermacher aus dem oberen Itterbezirk
Von Emil Clauberg


Eschbach:

1691: hat Wilhelm Hons ein Zeichen eintragen lassen. Erben desselben sind Johann Hons am "Rötschershäusgen" und Peter Hons in der Eschbach.

1759: Die bisher der Witwe Casper Bertrams gehörenden vier Messerzeichen sind von jetzt (1759) an Eigentum von Johann Baus in der Eschbach.

13.3.1779: Vor dem Messermachervogt in Solingen erscheint Joh. Bick in der Eschbach und zeigt einen Kaufbrief von Clemens Motterts Erben, aus dem hervorgeht, daß er deren Erbzeichen (SE und SC) käuflich erworben hat.

16.9.1779: Gebrüder Joh. Abraham und Christian Bick, Joel Bicks Söhne, in der Eschbach und Joh. Peter Bick, Peter Bicks Sohn zu Buxhaus, lassen ihre Zeichen: "Kanzel mit daraufstehendem Pastor" aus der alten in die neue Zeichenrolle übertragen.



Zieleskotten:

Um 1785: Peter Kaimer am Zieleskotten läßt seine Erbzeichen, bestehend aus den beiden miteinander verbundenen Buchstaben AK mit darüberschwebender Krone, eintragen.



Kninsbusch:

Um 1785: Joh. Peter Wibbeltrath im Kninsbusch läßt sein Zeichen, ein Grabkreuz, das von seinem Großvater Christian Wibbeltrath herrührt, eintragen.



Kotzert:

Um 1780: Johann Jacobs auf der Kotzert läßt sein Zeichen, die miteinander verbundenen Buchstaben HE, eintragen.

1780: Isaak Müller überträgt seinen Anteil am Zeichen EM (miteinander verbunden) an seinen Schwager Johann Konejung auf der Kotzert.



Auf dem Holz:

Um 1780: Joh. Kirschbaum auf dem Holz läßt sein Zeichen HVI einschreiben.

1780: Peter Andreas Röltgen auf dem Holz läßt sein Erbzeichen, das mit einer Handsichel Aehnlichkeit hat, ein- und umschreiben.



Itterbruch:

4.5.1778: Die Erben von Johannes Nippes im Itterbruch lassen ihre Zeichen "Weinpott" und Zahl "29", aus den alten Rollen Nr. 1 und 2 in die neue Zeichenrolle umschreiben.

1794: Die Erben Linger (Linder) im Itterbruch (Clemens und Johann Linder) lassen ihr Erbzeichen (SA, IHB) aus der alten Rolle in die neue übertragen.



Buxhaus:

Peter Müsche hat für sich und seine Brüder einen Anker als Bildzeichen eintragen lassen. Miterbe desselben ist Joh. Bick zu Buxhaus.

1794: Die Erben Linger (Linders) im Itterbruch (Clemens und Johann Linde) lassen ihr Erbzeichen (SA, IHB) aus der alten Rolle in die neue übertragen.



Fürkeltrath:

21.9.1775: Adam König zu Fürkeltrath und Gebr. Herbertz zeigen an, daß das auf Friedrich und Peter Herbertz lautende Zeichen (ein umgekehrtes Herz mit daraufstehendem Kreuz) ihnen nunmehr gemeinschaftlich gehören soll.

27.2.1777: Joh. Peter Wibbeltrath läßt sein Zeichen, einen Totenkopf, aus der alten Rolle Nr. 2 umschreiben.

Um 1780: Joh. Peter Wibbeltrath läßt seinen Anteil am Erbzeichen, das er von seinem Vater Peter Wibbeltrath geerbt hat (ein Grabkreuz), einschreiben.

Um 1780: Abr. Lütgens läßt sein Zeichen (Blasebalg mit Distel) eintragen.

1784: Joh. Peter Wibbeltrath zu Fürkeltrath läßt das Zeichen VILIO eintragen.



Eipaß:

Um 1780: Wilhelm Röltgen am Eipaß lässt sein Erbzeichen, das von seinem Vater stammt, einschreiben, außerdem das "als", das er von seinem verstorbenen Schwiegervater Peter Herbertz geerbt hat.

2.11.1799: Abr. Lütgens zu Fürkeltrath tritt seinen Anteil am Zeichen AK (verbunden) an Abr. Clarenbach am Eipaß ab.



Gütchen:

Um 1780: Peter Linder zum Gütchen läßt seine 3 Zeichen, die er von seinem Schwiegervater Joh. Becker "auf der hurst" geerbt hat, umschreiben. (Kirchenhahn, Kirchen-Doppelkreuz und Kreis mit 5 Strahlen.)



Ehren:

Um 1780: Joh. Peter Weck zur Kleinen Ehren und Joh. Hammesfahr zu Stübben lassen ihr Erbzeichen, das Jesuitenwappen genannt, einschreiben.



Hahnenhaus:

Um 1780: Abr. Wibbeltrath am Hahnenhaus läßt sein Erbzeichen, ein Grabkreuz, eintragen.

[Emil Clauberg. Stadtarchiv Solingen, FA35/293]

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Exkurs: Gesetz zum Schutz des Namens Solingen

Durch das "Gesetz zum Schutz des Namens Solingen" vom 25. Juli 1938 wird der Name "Solingen" als einziger Städtename gesetzlich geschützt. Er "genießt als Bezeichnung deutscher Wertarbeit das Vertrauen der ganzen Welt. Um dieses Vertrauen und damit den Ruf der Solinger Schneidwaren zu erhalten und mißbräuchliche Verwendung des Namens zu unterbinden, hat die Reichsregierung das folgende Gesetz beschlossen: Mit dem Namen 'Solingen', einemn sonstigen Hinweis auf Solingen oder einem entsprechenden Warenzeichen dürfen nur solche Schneidwaren bezeichnet werden, die in allen wesentichen Herstellungsstufen innerhalb des Solinger Industriegebietes bearbeitet und fertiggestellt worden sind und nach Rohstoff und Bearbeitung geeignet sind, ihren arteigenen Verwendungszweck zu erfüllen."

Dieses Gesetz soll die Stahlwarenproduktion in den Städten Solingen und Haan auch noch heute gegen Mißbrauch des Namens Solingen schützen. [Rosenthal 3 S. 428]



Quellen:
  • Clauberg (o.J.)
  • Hendrichs (1933) S. 106-111
  • Rosenthal 3. Bd. (1975)
  • Schlesinger (1978)
  • Schlesinger (1982)
  • Weyersberg (1926)

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