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Keusenhof

Keusenhof
Keusenhof, ohne Datum
Bild-Quelle: Stadtarchiv Solingen
 
Sattelgut Keusenhof
Erbhof Keusenhof
Genealogisches



Sattelgut Keusenhof

Über das in Solingen-Ohligs gelegenen frühere "Sattelgut Keusenhof" sind mehrere, teils umfangreiche Aufsätze erschienen. Einem ausführlicher Artikel aus dem Solinger Tageblatt vom 1. März 1957 sind die folgenden Informationen entnommen, soweit nicht anders angegeben.

Der Keusenhof war eines von zwei Sattelgütern im früheren Amt Solingen; das zweite war Kannen-Klauberg. Diese sogenannten Mannlehen waren ihrem Lehnherr im Kriegsfall "mit Pferd und Harnisch" verpflichtet, mussten also ein gesatteltes Pferd mit einem bewaffneten Reiter stellen bzw. jederzeit bereithalten, je nach Größe des Hofes auch mehrere Pferde. Diese Lehen wurden Sattellehen oder Sattelgüter genannt.

Im übrigen blieb das Sattel-Lehngut von bäuerlichen und ähnlichen Abgaben und Diensten befreit. Güter, die - was später möglich wurde - durch eine Abgabe von Reiterdiensten frei gestellt waren, hießen sattelfreie Güter.


Keusenhof
1999   Keusenhof
 
Keusenhof
1999   Keusenhof

Die Sattelgüter nahmen eine Mittelstellung zwischen Ritter- und Bauerngütern ein: Der Edelmann besaß das Rittergut, der freie Bauer den Sattelhof. Die Sattellehen wurden auch große Lehen genannt. Im Herzogtum Jülich hatten sie meist eine Größe von rund 60 Morgen.

Im Jahr 1830 wurde die Regierung zu Düsseldorf beauftragt, nach Akten der im Amt Solingen liegenden Sattelgüter zu forschen. In seinem Bericht vom 11. Mai 1830 schreibt Archivrat Lacomblet: "Über die beiden Sattel-Lehne Keusenhof und Kannen-Klauberg besitzt das Archiv keine Literatur, weil der Art Lehne nicht renoviert, folglich keine Reserve darüber ausgestellt wurden." So ist auch nicht festzustellen, seit wann die im Amt Solingen liegenden Sattelgüter bestanden haben.

1545 wird ein "Loiß op dem Koesenhoue" genannt, der drei Morgen Land zwischen dem "Koesen Houe und dem Leckbach" in der Honschaft Schnittert besaß. Zweifellos ist hier der Hof Keusenhof gemeint. Möglicherweise war dieser "Loiß op dem Koesenhoue" Eigentümer des Sattelgutes.

1677 waren Adolf und Kaspar Keusenhof "Einhaber" des Sattelgutes Keusenhof. Sie sollten gegen ihren Willen mit Wachdiensten belastet werden, obwohl der Keusenhof eigentlich nur ein Lehnsattelpferd zu stellen hatte. Die Hofkammer entschied auf ihre Beschwerde hin umgehend in ihrem Sinne.



Besitzer (pdf-Datei)

 
Besitzer des Keusenhofs ab 1712
(Vergrößerung PDF-Datei)

Quelle: Solinger Tageblatt v. 01.03.1957

Das Gut soll bereits Ende des 17. Jh. sehr "versplissen" gewesen sein. Nach einer Akte vom 30. Mai 1765 war es am 20. Mai 1712 unter den Brüdern Adolf und Johannes Keusenhof aufgeteilt worden. Der Anteil Johannes Keusenhofs soll ca. 60 Morgen betragen haben, das ganze Gut demnach noch 120 Morgen groß gewesen sein.

1725 verkauften Johannes Keusenhof und seine Ehefrau Gertrud Krickhausen ihren Anteil am Keusenhof an die aus Heipertz stammenden Gebrüder Johannes, Heinrich und Peter Jacobs. Die andere Hälfte des Keusenhofes - Adolf Keusenhofs Anteil - wurde sehr wahrscheinlich vollständig aufgesplissen.

1756 [Rosenthal: 1757] wurde die Verpflichtung zur Stellung eines Sattelpferdes durch eine jährliche Geldabgabe von sechs Goldgulden abgelöst. [Solinger Tageblatt vom 1. März 1957]

1811 fiel auch diese Geldleistung mit der allgemeinen Befreiung von altüberkommenen Abgaben und Diensten fort. [Rosenthal 1. Bd. S. 76]


Keusenhof
 
Keusenhof,
heute Kottendorferstraße,
leider ohne Datum
Bild-Quelle: Stadtarchiv Solingen

Zum gleichen Thema hat Rektor Hermanns aus Ohligs 1927 den folgenden Artikel veröffentlicht:


Die Heimat, 11. März 1927, 3. Jg. Nr. 5
Das Lehn-Sattelgut Keusenhof (Gde. Ohligs)
im Amt Solingen. 1677-1802.


(Staatsarchiv: Bergische Lehen, Nr. 42b; ferner: Acta über die Hand- und Spanndienste in den verschiedenen Bergischen Aemtern und die von den Sattelgütern jährlich zu berechnende stipulierte Recognition, 1551-1802, Jülich-Berg, Domänen-Generalia, Nr. 18.)

Von Rektor Hermanns, Ohligs.

"Unsere Vorfahren waren in alten Zeiten vielgeplagte Untertanen. Nach einer Urkunde aus dem Jahre 1551 mußten sie nicht nur Abgaben in Geld und Naturalien entrichten, sondern auch fortgesetzt allerlei Dienste, besonders Hand- und Spanndienste, leisten. Da hieß es Holz, Steine, Schiefer, Heu, Futter, Mehl, Wild und Wildgarn [Fangnetze für die Jagd] fahren, für den Grundherrn jagen und fischen, Schüppendienste zum Reinigen der Bäche verrichten, Brücken und Wege instand halten, Schloß und Park bewachen, quakende Frösche verjagen, junge Hunde aufziehen, in Kriegszeiten innerhalb des Landes dem Glockenschlag folgen. Alle diese Dienste pflegten ohne jede Entschädigung "umzugehen".

Befreit von den "gewöhnlichen" Leistungen waren außer den adeligen Rittersitzen nur die Sattelgüter, die bei Bedarf ein gesatteltes Dienstpferd zu stellen hatten. Im Amte Solingen gab es deren nur zwei: der Hof zu Kannen-Klauberg, der 'sehr zerteilet', und der Keusenhof, welcher gleichfalls 'sehr versplissen' war.

Am 3. September 1677 befahl der Solinger Richter Otto Adam Kylmann dem Landboten Henrich Vorst, er solle das Sattelpferd auf dem Keusenhof unter Strafe von 25 Goldgulden dergestalt gebieten, daß auf den 12. Des Monats dieses mit gutem Gezeug unfehlbar zu Benrath erscheine. Der Hoffourier [Furier = Verpflegungsunteroffzier] Jakob Jäger konnte pünktlich bescheinigen, daß das Lehnpferd geliefert sei.

Der Richter verlangte aber noch mehr. Am 21. Oktober 1677 sahen sich die 'Einhaber' des Gutes, Adolf und Kaspar Keusenhof, zu einer Eingabe an den Durchlauchtigsten genötigt. Obwohl - so berichten sie - der Keusenhof nur zu einem Lehnsattelpferd verpflichtet sei, das auch am 3. September wirklich geliefert sei, würden die Einhaber jetzt auch mit Wachten beschwert. Das stände im Gegensatz zum alten Herkommen und zur immerwährenden Freiheit, würde auch anderen Lehn-Sattelgütern nicht angemutet. Sie bitten, dem Richter in Solingen aufzugeben, daß baußen des schuldigen und zur Zeit gelieferten Lehnsattelpferdes das Lehn-Sattelgut Keusenhof mit Wachen nicht zu molestieren [= belästigen].

Die Hofkammer in Düsseldorf entschied darauf umgehend im Sinne der Antragsteller, daß das Gut Keusenhof von anderen Diensten und Lasten außerhalb der schuldigen Lieferung eines Lohnsattelpferden [Lehnsattelpferdes] befreit sei, also mit Wachtdiensten nicht beschwert werden dürfe.

Ein wichtiger Tag für die beiden im Amte Solingen gelegenen Sattelgüter war der 15. Juli 1756, an dem die Ablösung des Sattelpferdes für jährlich 6 Goldgulden unter Bestätigung der übrigen Freiheiten erfolgte. Richter in Solingen war damals Kannegießer. Für den Kannen-Klauberg zeichneten Johann Bock und Peter Jakobs, für den Keusenhof Peter Jakobs (derselbe?) und Peter Schrick. Die Ablösung geschah aber unter dem Vorbehalt, "alslang Ihre Kurfürstliche Durchlaucht den Satteldienst in natura nicht auffordern werden". Doch blieb es später bei den jährlichen 6 Goldgulden - einer sehr niedrigen Summe, die vergleichsweise in Preußen 40 Goldgulden betrug.

Am 30. Juli 1771 hatte der Kurfürst Veranlassung, die Inhaber des Keusenhofes wegen ungehörig aufgebürdeter Einquartierung in ihren Real- und Personal-Freiheiten zu beschützen. Eine fernere Beschwerung des freien Sattelgutes stellte er unter eine Strafe von 25 Goldgulden.

Doch bald sollte es anders kommen. Mit der französischen Revolution setzten schlimme Zeiten ein, auch für unser Bergisches Land. Die Kriegslasten mußten, wie es sich gehörte, auch von starken Schultern getragen werden. Ob frei oder unfrei, spielte in der Not keine Rolle. Daher verfügte der Geheime Steuerrat Freiher von Hompesch im Namen des Kurfürsten am 22. Mai 1802, daß die Lage des Landmannes zu erleichtern sei. Wegen der im Lande liegenden drei Eskadrons Kurfürstlicher Dragoner müsse eine neue Dislokation, ein Quartierwechsel, vorgenommen werden.

Dabei erfahren wir, daß die 3 Eskadrons in 12 Detachements [= Abteilungen] verteilt sind, deren eines dem Amte und der Stadt Solingen nebst den Kirchspielen Hilden und Haan unter dem Kommando eines Offiziers zugewiesen werden soll. Am 1. und 15. eines jeden Monats sollen die Dragoner jedesmal an eine andere Honschaft umgelegt werden und zwar so, daß noch vor der Ernte der ganze dem Detachement zur Kantonierung angewiesene Distrikt betroffen und soviel als möglich die Lasten auf die sämtlichen Quartierträger mit tunlichster Gleichheit verteilt werden. Der erste Quartierwechsel soll am 5. k. [j.?] Mts. stattfinden, wobei es selbstverständlich ist, daß dann und später der erforderliche Vorspann geleistet werden muß.

Infolge dieser Verfügung sah sich der Amtsverwalter Daniels in Solingen am 3. Juni 1802 genötigt, die Deputierten der Freien von Solingen, Wald und Sonnborn anzuweisen, die Fourage [Furage = Armeeverpflegung, Pferdefutter] für den ins Gräfrather Kloster verlegten Rittmeister Plattner und seine 4 Pferde auf die freien umzulegen. Außerdem wurde den Vorstehern zu Höhscheid, Katternberg, Balkhausen und Rupelrath befohlen, die ihnen zugewiesenen 4 Mann am Samstag, dem 5. Juni, nachmittags 1 Uhr in Solingen abzuholen. Dasselbe gilt auch für den Vorsteher Weck zu Wald, in dessen Bereich das Keusenhofer Sattelgut lag.

Am 16. Juni 1802 protestierten nun die Inhaber des Keusenhofes gegen die ihnen zugemutete Belästigung. In der Verordnung sei nicht bestimmt, daß auch die Freien betroffen werden sollten. Trotzdem habe der Verwalter des Amtes Solingen auch die Freien belästigt und bei Nichtlieferung der Fourage mit Exekution gedroht. Sie baten um Schutz und eilige Handhabung des Rechts.

Die Hofkammer antwortete aber am 22. Juni 1802, daß bei der zeitweiligen zur allgemeinen Sicherheit verordneten Kantonierung der Dragoner die sonst gewöhnliche Freiheit nicht stattfinden könne, und damit weder Kameral-Güter noch Rittersitze verschont würden.

Zum Schluß sei noch bemerkt, daß im selben Jahre auch die Ablösung der anfangs genannten Dienstbarkeiten in die Wege geleitet wurde. Schon am 12. Februar 1802 ließ die Hofkammer alle Dienstpflichtigen protokollarisch vernehmen, ob sie gesinnt seien, sich von den Hand- und Spanndiensten aller Gattungen auf 6 oder 10 Jahre durch eine jährliche Geldabgabe zu befreien. Die völlige Befreiung erfolgte dann unter französischer Herrschaft noch im selben Jahrzehnt, auch die Abschaffung des Sattelpferdes vom Keusenhof."

  Stipulieren = vereinbaren, übereinkommen
  Recognition = lat. (veraltet) gerichtliche od. amtliche Anerkennung der Echtheit einer Person, Sache o. Urkunde (Rechtsw.)
In diesem Fall scheint es sich um eine vereinbarte Anerkennungsgebühr zu handeln.


Frösche verjagen
Wie im 16. Jh. die Gesetzeslage war, ist mir nicht bekannt. Heute sind Frösche und andere Lurche durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geschützt. Sie dürfen weder umgesiedelt noch vertrieben werden - auch nicht aus künstlich angelegten Gartenteichen:

Es ist verboten, "wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören" (§ 42 Abs. 1 BNatSchG). Und auch laut Quaken dürfen die Frösche mit gesetzlicher Genehmigung. Sollte die "Lärmbelästigung" durch ihre klangvollen Stimmen für das menschliche Ohr zu gravierend sein, kann notfalls die Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung der Frösche erteilen.


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Erbhof Keusenhof

Der folgende, in der Zeit des "Dritten Reiches" erschienene Artikel aus der Reihe "Die Erbhöfe im Solinger Gebiet" befasst sich auch mit der jüngeren Vergangenheit eines Hofes in der Hofschaft Keusenhof, der zum Erbhof erklärt worden war.


Solinger Tageblatt vom 7. April 1940

Erbhof Keusenhof.

Von Julius Günther

"Zwischen dem Eisenbahnübergang Waldschlößchen und der Broßhauser Mühle, also nördlich der Kottendorfer Straße im Stadtteil Ohligs, liegt im ansteigenden Gelände, das durch einen halbkreisförmigen Bogen der Eisenbahnlinie Ohligs-Hilden einen Abschluß erhält, die Hofschaft Keusenhof. Die eng zusammengeschachtelten Gebäulichkeiten bieten ein Bild der typisch altbergischen Siedlung. Gut instandgehaltene Fachwerkhäuser der älteren Zeit mit ihren mannigfach interessanten Balkengliederungen treten hier zusammenhängend in die Erscheinung. Starke Obst- und alte Nußbäume zeugen von hohem Alter und der Unberührtheit des Ganzen.

Auch in dieser Hofschaft wurde durch die Erbhofgesetzgebung ein Erbhof bestimmt. Es ist der Hof Nr. 5, der die Bezeichnung Erbhof Keusenhof erhielt. Erbhofbauer ist Robert Küll; seine Ehefrau Anna geb. Stüpp, entstammt einem landwirtschaftlichen Betriebe in Haan. Robert Küll ist auf dem bezeichneten Hofe beheimatet, wo im Jahre 1842 auch sein Vater geboren wurde. Zu dessen Lebzeiten wurde neben der Landwirtschaft eine Bäckerei betrieben [...].

Der Ehe des Erbhofbauern entsprossen ein Sohn und zwei Töchter. Der Erbhof umfaßt 40 Morgen Eigenland, wozu noch 40 Morgen Pachtland treten. Mit Ausnahme von 5 Morgen Wald und Gebüsch ist alles Kulturland. Es wird gemischter Ackerbetrieb mit Milchwirtschaft durchgeführt. Der Viehbestand beträgt zur Zeit zwei Pferde und 14 Stück Rindvieh, davon 9 Milchkühe, sowie das übliche Kleinvieh. Ein Teil der früher zum Hofe gehörenden Ländereien mußte im Jahre 1891 beim Bau der Eisenbahn Ohligs-Düsseldorf an den Fiskus abgetreten werden.

Die vorerwähnte Bäckerei besteht schon seit einer Reihe von Jahren nicht mehr. Der Backofen älterer Art wurde damals niedergelegt. Es war ein rundgebautes in der Nähe des Wohnhauses stehendes Gehäuse, wie man sie in hiesiger Gegend jetzt nur noch seltener antrifft. Die zu beheizende Bodenfläche hatte eine Größe von 8 bis 10 Quadratmetern und war mit dicken und großen Steinplatten in der Stärke von 30 bis 40 Zentimeter ausgelegt. Ein solcher Backofen wird bekanntlich mit Reisern und Holz beheizt. War das Feuer ausgebrannt, wurde die übriggebliebene Holzkohle aus dem Ofenraum herausgezogen und das zu backende Brot auf die glühenden Steinplatten geschoben. Solch einfaches Backverfahren hat inzwischen anderen technischen Einrichtungen Platz gemacht.

Bei den Betrachtungen über den Erbhof Keusenhof, der nur einen kleinen Teil der Gesamthofschaft gleichen Namens ausmacht, müssen wir auch deren ältesten Teil, den eigentlichen Keusenhof, kurz streifen. In mittelalterlicher Zeit war er ein Lehngut, dessen Inhaber dem Landesherrn zum Kriegsdienst verpflichtet war. Später wurde das Lehn in ein sogenanntes Sattelgut umgewandelt. Das bedeutet, daß der Lehnsträger, wenn er zum persönlichen Dienst nicht mehr herangezogen werden konnte, ein gesatteltes Pferd für den Kriegsdienst zu stellen hatte. [...]

Als Inhaber des Lehn-Sattelgutes Keusenhof werden im Jahre 1677 Adolf und Caspar Keusenhof genannt "(Die Heimat" 1927 S. 17) In welcher Zeit die erstmalige Belehnung durch den Landesherrn erfolgte, ist nicht bekannt. 1756 wurde die Gestellung eines Sattelpferdes in Kriegszeiten gegen eine jährliche Abgabe von 6 Goldgulden abgelöst. Lehnsleute waren zu jener Zeit Peter Jacobs und Peter Schrick.

[...] Im steinernen Türbalken des [Wohn-]Hauses, das durch seine starken Mauern des Untergeschosses auffällt, ist die Jahreszahl 1789 sichtbar. Im Innern befinden sich die Reste der früher vorhanden gewesenen Kaminfeuerung sowie mit Stuck versehene starke Balkendecken. Flure und Küche sind mit marmorartigen bläulichen großen Steinfliesen ausgelegt. Eine Annahme, daß der untere Teil des Gebäudes aus weit älterer Zeit stammt, als die bezeichnete Jahreszahl, erscheint berechtigt.

[...] Jetzige Eigentümer sind Mathilde Neef, gebürtig von der Kirschheide in Höhscheid, und deren Vetter Robert Neef aus Elberfeld. Das Besitztum, das insgesamt etwa 60 Morgen groß ist, ist verpachtet und nicht als Erbhof bestimmt, da zur Zeit ein Anerbe nicht vorhanden ist."


  "Erbhof. Hitlerdeutschland versuchte die Schaffung eines geschützten Bauerntums, indem es land- od. forstw. Besitz mittlerer Größe zu Erbhöfen erklärte, die grundsätzl. nicht belastet u. veräußert werden konnten und sich nach bestimmten Regeln (Anerbenrecht) ungeteilt vererbten. Das Reichs-Erbhofgesetz v. 1933 wurde 1947 aufgehoben." [Beckmann]


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Genealogisches

  • 1747 wurde VII.67 Maria Christina Keusenhof in Haan auf dem Nachbarsberg geboren.
  • Ihre Eltern waren VIII.134 Johann Peter Keusenhof und VIII.135 Margarethe Ellscheid.
  • 1770 heiratete Maria Christina Keusenhof den VII.66 Johann Gottfried Dörner.
  • Johann Peters Keussenhofs Vater war mit großer Wahrscheinlichkeit der 1677 getaufte Adolph Keusenhof.

   Auszüge aus der Genealogie der Familien Hüls und Keusenhoff in Hilden und Solingen (16.-18. Jh.)
  Die Hofschaft Keusenhof hat eine eigene Internetseite.


Quellen:
  • Bauermann, Otto: Der freie Bauer besaß einen Sattelhof. Solinger Tageblatt vom 01.03.1957
  • Günther, Julius: Erbhof Keusenhof. Solinger Tageblatt vom 07.04.1940
  • Hermanns: Das Lehn-Sattelgut Keusenhof (Gde. Ohligs) im Amt Solingen. 1677-1802. Die Heimat 5/1927
  • Rosenthal Bd. 1 (1973)
  • Schneider (1900)
  • Solinger Tageblatt vom 01.03.1957: "Der freie Bauer besaß einen Sattelhof"

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