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Solingen |
Honschaften |
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Wenn man sich mit der Solinger Geschichte beschäftigt, kommt man an zwei Begriffen nicht vorbei, die oft und gerne miteinander verwechselt oder in einen Topf geworfen werden: Honschaften und Hofschaften. Diese Irrtümer findet man auch in Internet-Lexika und deren Klonen.
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Ein Thema auch für Familienforscher
Familienforscher mit Solinger Vorfahren sind anfangs vielleicht ähnlich irritiert wie ich, wenn sie feststellen, dass die in den Kirchenbüchern eingetragenen Wohnorte bestimmter Vorfahren häufig wechseln, dass bei jeder der zahlreichen Kindstaufen einer Familie ein anderer Wohnort angegeben ist, oder dass mal Honschaftsnamen, mal Hofschaftsnamen eingetragen sind, die aber nicht zusammen passen.
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Solingen um 1647. Kupferstich von Matthäu Merian d.Ä. |
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Honschaften als Verwaltungseinheiten
Die folgenden Informationen zu diesem höchst unübersichtlichen, komplexen und trockenen Thema stammen von dem Solinger Stadthistoriker Heinz Rosenthal, der sie u.a. in seinen drei Bänden über die Solinger Stadtgeschichte an den verschiedensten Stellen eingestreut hat.
In der zweiten Hälfte des 11. Jh. fand innerhalb der Erzdiözese Köln, zu der das Solinger Gebiet gehörte, eine Verwaltungsreform statt, in deren Rahmen die Kirchspiele festumschriebene Grenzen erhielten. Die weltliche Verwaltung in Gestalt des Grafen von Berg knüpfte an die so geschaffene Einteilung der Kirchspiele an und schuf als deren Untergliederungen die Honschaften als Polizei- und Steuerbezirke.
Das Vorhandensein einer "Honschaft" ("hunneschof") im heutigen Solinger Stadtgebiet ist belegt durch eine Urkunde aus dem Jahr 1249.
Oberstes Organ der Honnschaft war die Honnschaftsversammlung. Sie bestand aus den 'Meistbeerbten', eine auf das Rheinland beschränkte Bezeichnung für die Haus- und Grundbesitzer. Die Honnschaftsvorsteher waren Exekutivorgane der Amts- und Steuerverwaltung ihrer Honschaft, nach heutigem Sprachverständnis "Beamte auf Zeit".
Während des 18. Jh. nahmen die Honschaften durch die Verteilung der Steuern, Kontributionen und Kriegslieferungen sowie durch die Organisation des Brandschutzes und des Schulwesens den Charakter von Landgemeinden an. Um 1800 wurden sie unter französischer Regentschaft als "Commune" (Gemeinde) bezeichnet und "behandelt".
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Quellen: 2. Bd. (1972) S. 423, 10, 74, 271; 3. Bd. (1975) S. 27, S. 45 |